Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Seventh Studios Loft
Waltherstraße 51, 51069 Köln
Rechtlich vertreten durch:
Seventh Studios GbR
Weidenweg 20, 41515 Grevenbroich
(im Folgenden “Vermieter” genannt)
§1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter das Kreativstudio „Seventh Studios Loft“ zur temporären Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung umfasst ausschließlich den Studioraum mit angrenzender Maske einschließlich Küche und Mobiliar. Die angrenzende Bürofläche ist nicht Bestandteil der vereinbarten Mietfläche und darf nicht betreten oder genutzt werden.
§2 Mietdauer
Die Mietdauer wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und schriftlich dokumentiert. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und wird gesondert berechnet.
§3 Mietkosten und Zahlung
- Die vereinbarte Mietpauschale umfasst folgende Leistungen:
- Nutzung der Studioliegenschaft,
- Stromkosten,
- Endreinigung gemäß §4 Abs. 1 lit. d,
- Nutzung der Küche inklusive Inventar und Mobiliar,
- Bereitstellung einer Grundversorgung an Kaffee, Milch und Tee.
Hinweis: Bei Gruppen ab 10 Personen bitten wir um vorherige Rücksprache bezüglich zusätzlicher Mengen oder Sonderbedarf (gegen Aufpreis).
- Die Buchung gilt als verbindlich bestätigt, sobald eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Gesamtsumme eingegangen ist. Die verbleibende Restzahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und werden im Rahmen der jeweiligen Rechnungsstellung separat geregelt.
- Die Bereitstellung von technischem Equipment (z. B. Kamera, Licht, Ton) sowie Personalleistungen (z. B. Assistenz, Technikbetreuung) erfolgt nur auf gesonderte Beauftragung und wird nach individueller Vereinbarung zusätzlich vergütet.
§4 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- Studio, Inventar und Ausstattung sorgfältig und zweckgemäß zu nutzen,
- nach Mietende sämtlichen Müll in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen,
- keine verderblichen oder verdorbenen Lebensmittel in der Küche zurückzulassen,
- starke Verschmutzungen über das übliche Maß hinaus zu vermeiden.
- Die reguläre Endreinigung ist inkludiert. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen (insbesondere Wände) wird dem Mieter eine angemessene Reinigungspauschale nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
- Die Nutzung von Küche und Mobiliar ist im Rahmen der Mietpauschale gestattet, sofern sie bestimmungsgemäß und ohne Beeinträchtigung Dritter erfolgt.
- Die Pflichten zur Haftung ergeben sich aus §6. Die Einhaltung der Zutrittsregelung gemäß §5 ist zu beachten.
§5 Zugang & Zutrittsregelung
- Jeder Mieter erhält einen individuellen, zeitlich begrenzten Zugangscode für das elektronische Zugangssystem (PIN-Pad) der Studiotür. Dieser Code ist personenbezogen und darf ausschließlich von der vertraglich benannten mietenden Person verwendet werden.
- Die Weitergabe des Zugangscodes an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Sollte der Mieter einer weiteren Person Zutritt gewähren wollen, ist diese vorab beim Vermieter anzumelden und zu registrieren. In diesem Fall erhält die betreffende Person einen eigenen Zugangscode. Die Verantwortung verbleibt beim Hauptmieter.
- Der Mieter haftet für alle Vorgänge und Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Codes entstehen, insbesondere auch für solche, die durch offen gelassene Türen oder unberechtigten Zutritt verursacht werden. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch des Codes ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
§6 Events und Veranstaltungen
- Die zulässige Höchstanzahl an Personen entsprechend baulicher Vorgaben und Brandschutz ist einzuhalten. Der Vermieter kann eine maximale Gästezahl festlegen.
- Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlösch-Einrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich und funktionstüchtig sein. Die Einweisung des eigenen Personals obliegt dem Mieter.
- Die Veranstaltungshaftung liegt beim Mieter. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung wird empfohlen und kann vom Vermieter verlangt werden.
- Die gesetzlichen Lärm- und Immissionsschutzvorgaben, insbesondere die Nachtruhe (22:00–06:00 Uhr), sind einzuhalten.
- Auf- und Abbauzeiten müssen im gebuchten Zeitraum erfolgen (§2). Der Raum ist besenrein zu hinterlassen.
- Der Einsatz von externem Catering, Technik oder Personal ist dem Vermieter vorab anzuzeigen. Der Mieter haftet für deren Verhalten.
- Für behördliche Genehmigungen, Anmeldungen und GEMA-Abgaben ist allein der Mieter verantwortlich.
§7 Haftung und Versicherung
- Der Mieter haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder Dritte im Rahmen der Nutzung verursacht werden.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände. Eine Verwahrungs- oder Bewachungspflicht besteht nicht.
- Der Mieter verpflichtet sich, eine geeignete Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Personen- und Sachschäden vorzuhalten, die auch Schäden an gemieteten Räumen und Einrichtung abdeckt.
§8 Stornierung
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Nutzungstermin in Textform (z. B. per E-Mail) möglich.
- Bei Stornierungen weniger als 7 Tage, aber mehr als 24 Stunden vorher, wird eine Ausfallpauschale von 50 % der vereinbarten Raummiete fällig.
- Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen wird die volle Raummiete (100 %) fällig.
- Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
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